Straßenbeiträge


Die wiederkehrenden Straßenbeiträge waren ein großes Thema am Anfang des Jahres 2018.

Der Hessische Landtag hat am 28. Mai 2018 das "Gesetz zur Neuregelung zur Erhebung von Straßenbeiträgen" beschlossen. (GVBl. 2018, Seite 247).

Durch die Neuregelung des § 93 Abs. 2 HGO besteht eine Straßenbeitragserhebungspflicht nicht mehr. Aber § 92 Abs. 4 HGO bleibt unberührt, so dass der Haushaltsgrundsatz zum Haushaltsausgleich weiterhin zu beachten ist.

Die Stundungsmöglichen sehen nun vor, dass Ratenzahlungen von bis zu 20 Jahren möglich sind.

Die Bildung von Abrechnungsgebieten wurde gestrichen. Nun ist nur noch ein räumlicher Zusammenhang erforderlich.

 

Wir werden einen Bürgermeister aus dem Kreis Gießen ansprechen, der diese Straßenbeiträge bereits eingeführt hat, und zu einem Referat einladen. Wir werden die Mitglieder zu diesem Referat einladen.