SPD Rabenau erreicht weniger hohe Belastung für die Bürger
In der Gemeindevertretersitzung vom 21.06.2018 befassten sich die Gemeindevertreter mit dem Hebesatz der Grundsteuer B. In den vergangenen Wochen ist den Mitgliedern des Parlaments der desolate finanzielle Zustand der Gemeinde Rabenau offengelegt worden. Der Etat für das Haushaltsjahr 2018 wurde nicht genehmigt. Daher kann die Gemeinde zurzeit ihren originären Aufgaben nicht mehr nachkommen.
Zudem besteht der Antrag auf Beteiligung an der Hessenkasse. Dies bedeutet, dass die Kassenkredite von fast 3 Millionen Euro vom Land Hessen übernommen werden könnten. Die Verpflichtung ist jedoch, dass mit je 125.000 Euro (25 Euro je Einwohner und Jahr) in den nächsten 10 Jahren Tilgungsleistungen erbracht werden. Den Rest der Summe übernimmt das Land Hessen. Dies ist eine Chance auf Abbau von Schulden der Gemeinde, die jedoch nur bei einem genehmigten Haushalt besteht.
In dieser Sitzung vom 21.06.2018 wurde für die Grundsteuer B der Hebesatz von 770 v.H. vorgeschlagen, um Einnahmen zu generieren. Es wurde gesagt, dass mit einem niedrigeren Satz der Haushalt defizitär bliebe, nicht genehmigt werden würde und die Gemeinde weiterhin nicht handlungsfähig sei.
Die beiden Eilanträge der SPD Rabenau, die Hebesätze der Gewerbe- und Grundsteuer A jeweils auf 400 v.H. zu erhöhen, fanden im Parlament breite Zustimmung. Deshalb konnte der Hebesatz für
die Grundsteuer B neu berechnet werden: Von den zunächst geforderten 770 v.H. konnte jetzt auf 660 v.H. heruntergegangen werden. Dadurch werden die Hausbesitzer weniger hoch belastet und die Mehrbelastung wurde auf
breitere Füße gestellt.
Der Haushalt 2018 kann nun ausgeglichen und genehmigt werden und die Gemeinde wird wieder handlungsfähig.